Rechtsprechung
KG, 01.06.2010 - 6 U 25/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 13 Abs 7 AKB, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB
Kfz-Kaskoversicherung: Wirksamkeit der Klausel über den Ersatz nur tatsächlich angefallener Umsatzsteuer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines formularmäßigen Ausschlusses einer Erstattung der Mehrwertsteuer in der Kaskoversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB 13 Abs. 7
Formularmäßiger Ausschluss der Erstattung der Mehrwertsteuer in der Kaskoversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Wirksame Regelung in den AKB über die Erstattung nur tatsächlich angefallener Umsatzsteuer
Verfahrensgang
- LG Berlin - 17 O 180/07
- KG, 01.06.2010 - 6 U 25/10
Papierfundstellen
- VersR 2010, 1633
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in …
Auszug aus KG, 01.06.2010 - 6 U 25/10
(Anschluss an BGH, Beschl. v. 4. November 2009, IV ZR 35/09, VersR 2010, 208; Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 24. Mai 2006, IV ZR 263/03, VersR 2006, 1066) (Rn.3) (Rn.19) .a) Der Bundesgerichtshof hält eine Klausel, nach der der Versicherer Umsatzsteuer nur zu ersetzen hat, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, mithin eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf fiktiver Abrechnungsbasis in jedem Fall ausschließt, für wirksam (BGH…, Beschluss vom 4. November 2009 - IV ZR 35/09 - zitiert nach juris: Rn. 9; BGH NJW 2006, 2545 -zitiert nach juris: Rn. 20).
Der Bundesgerichtshof hat die fehlende Transparenz damit begründet, dass eine Auslegung der Klausel dahin möglich sei, dass auch tatsächlich aufgewendete Mehrwertsteuer nicht erstattet werden soll, wenn der Versicherungsnehmer ein reparaturwürdiges Fahrzeug mit dem Schaden veräußert und als Ersatz ein anderes Fahrzeug anschafft, wobei in dessen Kaufpreis ein Mehrwertsteueranteil enthalten ist (vgl. BGH NJW 2006, 2545 - zitiert nach juris: Rdnr. 13).
- BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im …
Auszug aus KG, 01.06.2010 - 6 U 25/10
(Anschluss an BGH, Beschl. v. 4. November 2009, IV ZR 35/09, VersR 2010, 208;… Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 24. Mai 2006, IV ZR 263/03, VersR 2006, 1066) (Rn.3) (Rn.19) .a) Der Bundesgerichtshof hält eine Klausel, nach der der Versicherer Umsatzsteuer nur zu ersetzen hat, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, mithin eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf fiktiver Abrechnungsbasis in jedem Fall ausschließt, für wirksam (BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - IV ZR 35/09 - zitiert nach juris: Rn. 9;… BGH NJW 2006, 2545 -zitiert nach juris: Rn. 20).
- OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10
Werbung für Spielgemeinschaften zum Deutschen Lotto- und Toto-Block im Internet …
Wie der Senat zwischenzeitlich in einem anderen anhängigen Berufungsverfahren (X Co Ltd. u.a. ./. Y M - 6 U 25/10) als seine vorläufige Auffassung zum Ausdruck gebracht hat (Hinweisbeschluss vom 12.11.2010; vgl. zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.11.2010 - 11 MC 429/10; OVG Münster, Beschl. v. 15.11.2010 - 4 B 733/10), ist den vorgenannten Vorlageentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs eine so weitreichende Wirkung schon deshalb nicht beizumessen, weil dieser keine eigenen Feststellungen zu den maßgeblichen tatsächlichen Verhältnissen treffen konnte und entgegen der Annahme der vorlegenden Gerichte zum Zeitpunkt ihres Vorabentscheidungsersuchens derzeit nicht davon auszugehen ist, dass die staatlichen Stellen in Deutschland auf dem Glücksspielsektor - von der Rechtsprechung des Gerichtshofs und vom Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 115, 276 = GRUR 2006, 688) unbeeindruckt - eine Politik der Angebotsausweitung verfolgen. - OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18
Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes nach einem Fahrzeugdiebstahl
Eine inhaltlich unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB ist nicht gegeben, weil es kein gesetzliches Leitbild gibt, von dem die Klausel abweicht (KG Berlin, Beschluss vom 01. Juni 2010 - 6 U 25/10 -, Rn. 4, juris).